Skip to main content

Tel. 0 20 64 - 42 40 44

BF17

Begleitetes Fahren mit 17 (BF 17)

Ziel des „begleiteten Fahren ab 17“ ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Diese sind überdurchschnittlich häufig an schweren Verkehrsunfällen mit Personenschäden beteiligt.
Gründe dafür sind sicherlich mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft.
Um diesen Faktoren entgegenzuwirken, wurde das begleitete Fahren mit 17 eingeführt. Die jungen Fahranfänger dürfen also nach bestandener Prüfung mit Erreichung des 17. Lebensjahres PKW fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Diese Begleitperson muss in der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein.

Folgende Vorteile ergeben sich aus dieser Maßnahme:

  • Mäßigender Einfluss einer Begleitperson
  • Zusätzliche Fahrpraxis für den Fahranfänger
  • Die Phase des Lernens wird verlängert
  • Junge Fahrer können von der Erfahrung der Begleitperson profitieren


Anforderung an die Begleitperson

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Klasse B
  • Maximal 1 Punkt in Flensburg
  • Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt