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Tel. 0 20 64 - 42 40 44

ASF Aufbauseminar für Fahranfänger

ASF Seminar gemäß § 2a Absatz 2 StVG Aufbauseminar für Fahranfänger

Dieses Seminar richtet sich an Fahranfänger, die im Rahmen ihrer Probezeit im Straßenverkehr auffällig geworden sind.

Die Probezeit wird nur in den Klassen A1, A und B erteilt.

Wenn Du innerhalb der Probezeit mit einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß oder zwei weniger schwerwiegenden Verkehrsverstößen mit anschließender Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) auffällig wirst, verlängert sich deine Probezeit von 2 auf 4 Jahre.

Die Teilnahme an einem ASF Seminar wird behördlich, also durch das Straßenverkehrsamt (StVa) angeordnet.


Nimmst Du nicht innerhalb einer bestimmten Frist an einem solchen Seminar teil, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen.

Der Gesetzgeber sieht innerhalb der Probezeit je nach Häufigkeit und Schwere der begangenen Zuwiderhandlungen (Verstöße gegen Gesetze und Verordnungen) abgestufte Maßnahmen vor:

Eine Auffälligkeit (schwerwiegender Verkehrsverstoß) z. B. Nichtbeachtung des Rot-Lichts der Ampel oder Geschwindigkeitsmissachtungen ab 21 km/h zu schnell.

Zwei Auffälligkeiten (weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße) z. B. Fahren mit abgefahrenen Reifen oder Überziehung der HU um mehr als 8 Monate.

Im Rahmen des Aufbauseminars werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und es werden Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser gesucht und diskutiert. Die Teilnehmer sollen eine risikobewußtere Einstellung zum Straßenverkehr bekommen, um sich dort sicher und bewusst rücksichtsvoll zu verhalten.

Und so läuft das Seminar ab :

  • 4 Sitzungen von je 135 Minuten
  • Eine Beobachtungsfahrt zwischen der 1. und 2. Sitzung von 30 Minuten
  • Das Seminar wird in Gruppen von mindestens 6 und maximal 12 Personen durchgeführt
  • Das Aufbauseminar dauert mindestens 2 höchstens 4 Wochen
  • Nur wenn Du an allen 5 Seminarteilen vollständig teilgenommen hast, bekommst Du Deine Teilnahmebescheinigung für das Straßenverkehrsamt



Nach Abschluss des Seminars erhältst Du Deine Teilnahmebescheinigung, die der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen ist.