Klasse A1

Klasse A1
Mindestalter:
Vorbesitz:
Engeschlossene Klassen:
Ausbildung:
Prüfung: 
16 Jahre
Nein
M
Theorie und Praxis
Theoretische und Praktische Prüfung

Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 KW/15PS (Leichtkrafträder)
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden.
Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern der Fahrerlaubnis Klasse A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.


Für den Antrag beim Straßenverkehrsamt sind folgende Unterlagen notwendig:
  • Zwei Passbilder biometrisch (35 x 45 mm)
  • Sehtest
  • Bescheinigung über Kurs zu Sofortmaßnahmen am Unfallort (Original)
  • Personalausweis (Kopie)