Klasse A beschränkt

Klasse A beschränkt

Mindestalter:
Vorbesitz:
Engeschlossene Klassen:
Ausbildung:
Prüfung:       
18 Jahre
Nein
A1, M
Theorie und Praxis
Theoretische und Praktische Prüfung

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit  von mehr als 45 km/h.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A beschränkt berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von  Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis von Leistung / Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (mind. 6,25 kg Leergewicht pro kW).

Nach Ablauf von 2 Jahren entfällt die Beschränkung.

Jetzt kannst Du auch Motorräder ohne Leistungsbeschränkung fahren.


Für den Antrag beim Straßenverkehrsamt sind folgende Unterlagen notwendig:
  • Zwei Passbilder biometrisch (35 x 45 mm)
  • Sehtest
  • Bescheinigung über Kurs zu Sofortmaßnahmen am Unfallort (Original)
  • Personalausweis (Kopie)