Klasse S

Klasse S

Mindestalter:
Vorbesitz:
Engeschlossene Klassen:
Ausbildung:
Prüfung:
16 Jahre
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Theorie und Praxis
Theoretische und Praktische Prüfung

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
(Ja, nee - is klar!)


Für den Antrag beim Straßenverkehrsamt sind folgende Unterlagen notwendig:
  • Zwei Passbilder biometrisch (35 x 45 mm)
  • Sehtest
  • Bescheinigung über Kurs zu Sofortmaßnahmen am Unfallort (Original)
  • Personalausweis (Kopie)