Klasse S | |
| Mindestalter: Vorbesitz: Engeschlossene Klassen: Ausbildung: Prüfung: | 16 Jahre - - Theorie und Praxis Theoretische und Praktische Prüfung |
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von
nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im
Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht
mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen
Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren;
bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse
nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von
Elektrofahrzeugen. | |
| Für den Antrag beim Straßenverkehrsamt sind folgende Unterlagen notwendig: | |
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