ASF Seminar gemäß § 2a Absatz 2 StVG
Aufbauseminar für Fahranfänger
Dieses Seminar richtet sich an Fahranfänger, die im Rahmen ihrer Probezeit im Straßenverkehr auffällig geworden sind.
Die Probezeit wird nur in den Klassen A1, A und B erteilt.
Wenn Du innerhalb der Probezeit mit einem schwerwiegenden Verkehrsverstoß oder zwei weniger schwerwiegenden Verkehrsverstößen mit anschließender Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
auffällig wirst, verlängert sich deine Probezeit von 2 auf 4 Jahre.
Die Teilnahme an einem ASF Seminar wird behördlich, also durch das Straßenverkehrsamt (StVa) angeordnet.
Nimmst Du nicht innerhalb einer bestimmten Frist an einem solchen Seminar teil, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen.
Der Gesetzgeber sieht innerhalb der Probezeit je nach Häufigkeit und Schwere der begangenen Zuwiderhandlungen
(Verstöße gegen Gesetze und Verordnungen)abgestufte Maßnahmen vor:
Zwei Auffälligkeiten (weniger schwerwiegende Verkehrsverstöße)
z. B. Telefonieren während der Fahrt oder
Fahren mit abgefahrenen Reifen.
Im Rahmen des Aufbauseminars werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und es werden Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser gesucht und diskutiert.
Die Teilnehmer sollen eine risikobewußtere Einstellung zum Straßenverkehr bekommen, um sich dort sicher und bewußt rücksichtsvoll zu verhalten.
Und so läuft das Seminar ab :
Nach Abschluss des Seminars erhältst Du Deine Teilnahmebescheinigung, die
der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen ist.