Begleitetes Fahren mit 17 (BF 17)
Ziel des „begleiteten Fahren ab 17“ ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Diese sind überdurchschnittlich häufig an schweren Verkehrsunfällen mit Personenschäden beteiligt.
Gründe dafür sind sicherlich mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft.
Um diesen Faktoren entgegenzuwirken, wurde das begleitete Fahren mit 17 eingeführt. Die jungen Fahranfänger dürfen also nach bestandener Prüfung mit Erreichung des 17. Lebensjahres PKW fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Diese Begleitperson muss in der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein.
Folgende Vorteile ergeben sich aus dieser Maßnahme:
Anforderung an die Begleitperson
Tel. 0 20 64 - 42 40 44
Fax: 0 20 64 - 42 40 43
E-Mail:
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